AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Rasshofer Ltd. erbringt Leistungen und Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Rasshofer Ltd. sie schriftlich bestätigt.

(3) Die Mitarbeiter von Rasshofer Ltd. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Angebote von Rasshofer Ltd. sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Kundenauftrags durch Rasshofer Ltd. oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf.

§3 Kündigung

(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils nach Mahnung und Nachfristsetzung vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 5 nachhaltig nicht nachkommt oder wenn er fällige Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen nicht leistet.

(2) Der Kunde kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. In diesem Fall kann Rasshofer Ltd. die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Kunden vorgesehenen Kapazitäten.

§4 Urheberrechte

(1) Rasshofer Ltd. hat das Recht, seine Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit der Vertrag mit dem Auftraggeber keine abweichenden Vereinbarungen enthält.

(2) Soweit die Leistung von Rasshofer Ltd. in der Gestaltung und Erstellung von Internetauftritten besteht, liegen die an der Gesamt-Website, an einzelnen Webseiten sowie ggf. an eingebundenen, von Rasshofer Ltd. erstellten Elementen, entstehenden Urheberrechte bei Rasshofer Ltd.. Die hiermit verbundenen Nutzungsrechte (Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe) räumt Rasshofer Ltd. ohne räumliche oder zeitliche Beschränkung dem Kunden ein. Die Rechtseinräumung ist inhaltlich auf Nutzungen im Internet als Website beschränkt und umfasst nicht die Verwertung auf andere Art und Weise, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printmedien, auf Visitenkarten o.ä.. Für eine solche Nutzung muss mit Rasshofer Ltd. eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

(3) Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bestehen. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt hat. Rasshofer Ltd. kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet dadurch nicht statt.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dienstleister umzugestalten, soweit das umgestaltete Werk wiederum einer Nutzung im Internet dient.

(5) Rasshofer Ltd. ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann Rasshofer Ltd. auch Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z.B. Screenshots), insbesondere der Startseite, vornehmen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Rasshofer Ltd. muss hierbei jedoch stets auf den Kunden hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die Website in der von Rasshofer Ltd. abgelieferten Fassung sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

(6) Rasshofer Ltd. ermächtigt den Kunden, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen.

(7) Rasshofer Ltd. ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode solcher von ihr programmierter Elemente herauszugeben, die nicht aus der fertig gestellten Website selbst abzulesen oder rekonstruierbar sind.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat Rasshofer Ltd. alle zur Entwicklung des Internetauftritts notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Freigaben sind zeitnah zu liefern.

(2) Der Kunde hat insbesondere alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in digitaler Form (Text- bzw. Bilddateien in gebräuchlichen Dateiformaten) zur Verfügung zu stellen.

(3) Sofern Rasshofer Ltd. die fertige Website auf den Webserver des Kunden übertragen soll, hat der Kunde so bald als möglich (spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website) die Zugangsdaten des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm selbst die erforderliche Datensicherung obliegt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Rasshofer Ltd. die Website auf den Webserver des Kunden überträgt, aber auch wenn der Kunde Rasshofer Ltd. Daten übermittelt.

§6 Termine, Lieferfristen

(1) Die von Rasshofer Ltd. genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Wenn durch den Kunden Inhalte, Spezifikationen, Programmteile oder andere Unterlagen oder Daten für die Durchführung des erteilten Auftrages beigestellt werden, wird der Fertigstellungstermin zusammen mit einem mit dem Kunden vereinbarten Termin für die Lieferung dieser Beistellungen genannt. Der Fertigstellungstermin ist für Rasshofer Ltd. nur in Verbindung mit der Einhaltung der Termine für die Lieferung der Beistellungen bindend.

(3) Entstehen Rasshofer Ltd. zusätzliche Kosten durch die verspätete Lieferung von Beistellungen, insbesondere weil zur Durchführung des Projektes von Rasshofer Ltd. bereitgestellte Arbeitskapazität nicht planmäßig genutzt werden kann oder Änderungen des Arbeitsprozesses nicht kalkulierten Aufwand verursachen, so kann Rasshofer Ltd. die zusätzlich entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung stellen.

(4) Falls der Fertigstellungstermin aufgrund verspäteter Lieferung von Beistellungen bzw. Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 5) nicht eingehalten werden kann, so haftet Rasshofer Ltd. nicht für die Terminüberschreitung. Dieselben Bestimmungen gelten für den Fall, dass die Beistellungen rechtzeitig, aber in nicht fehlerfreiem oder nicht der von Rasshofer Ltd. oder dem Kunden vorgelegten Spezifikation entsprechend geliefert werden.

§7 Funktionsumfang, technische Rahmenbedingungen

(1) Rasshofer Ltd. gewährleistet die Einsetzbarkeit und einwandfreie Funktion von im Kundenauftrag erstellter oder geänderter Anwendungen nur im Rahmen der Soft- und Hardwareumgebung, die im Rahmen des Auftrages vereinbart wurde.

(2) Wenn keine speziellen Vereinbarungen hinsichtlich der Soft- und Hardwareumgebung getroffen wurden, gilt die bei Rasshofer Ltd. zum Zeitpunkt der Beauftragung vorhandene Umgebung als vereinbart.

§8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden (Aufspielen auf den Webserver des Kunden, Zusendung per E-Mail oder auf einem Datenträger) ist der Kunde innerhalb von 5 Werktagen zu einer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Meldet sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Werk als abgenommen.

(2) Rasshofer Ltd. ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.

§9 Preise

(1) Es gelten die in dem speziellen Angebot oder der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§10 Sonstige Bestimmungen

(1) Rasshofer Ltd. ist berechtigt Dritte zur Auftragserfüllung, ohne vorherige Zustimmung des Kunden, einzubinden.

§11 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der Vergütung

(1) Die Vergütung ist bei Abnahme durch den Kunden fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Bei umfangreichen Arbeiten ist Rasshofer Ltd. berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

(2) Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist Rasshofer Ltd. berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. Rasshofer Ltd. behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens jedoch ausdrücklich vor.

(3) Für Leistungen, die Rasshofer Ltd. nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, können bei Abrechnung nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden.

§12 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der Funktionsfähigkeit der Website nach dem Stand der Technik leistet Rasshofer Ltd. Gewähr entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Rasshofer Ltd. haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Vereinbarungen und Spezifikationen entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet Rasshofer Ltd. nicht.

(2) Der Kunde wird sich zeigende Mängel umgehend rügen.

(3) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Rasshofer Ltd. nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(4) Rasshofer Ltd. garantiert, dass die von ihr selbst erstellten oder selbst beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihr eingebrachten Ideen zur Konzeption der Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen.

(5) Der Kunde garantiert seinerseits, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Insoweit stellt er Rasshofer Ltd. im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

(6) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Website beruhen, haftet Rasshofer Ltd. nur, wenn sie durch ihre spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihr eingebrachten Ideen und Inhalten beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Geschäftsmodell inhärent sind, haftet Rasshofer Ltd. nicht.

§13 Vertraulichkeit

(1) Rasshofer Ltd. verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.

§14 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so sind für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die für den Firmensitz von Rasshofer Ltd. zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Erfüllungsort ist der Ort, an dem Rasshofer Ltd. seinen Firmensitz hat.

(2) Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§15 Schlussbestimmung

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit oder bei Lücken der Bestimmungen entsprechend.

Stand: September 2009

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